Vergangene Termine

Laut der Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 gelten auch für das kirchliche Leben keine Auflagen mehr. Bei allen Möglichkeiten wird nun an die Selbst- und Eigenverantwortung appelliert. Um das Risiko von Ansteckungen so gering wie möglich zu halten, führen wir unser Abendmahl weiterhin als Wandelabendmahl mit Einzelgefäßen (also kein gemeinsamer Kelch) aus.