Wiedereintritt
Kirche für Einsteiger und Wiedereinsteiger
Herzlich willkommen in unserer Kirche. Wenn Sie Fragen zu Themen der Kirche und des Glaubens haben, so möchten wir Ihnen diese gern beantworten. Der Weg, um in die Evangelische Kirche einzutreten, ist einfach. Die grundlegenden Informationen haben wir Ihnen zusammengestellt.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich taufen zu lassen oder wieder in die Kirche einzutreten, sprechen Sie am besten mit Pfarrer Stefan Zieglschmid. Im persönlichen Gespräch können Sie klären, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Sie können am Glaubensseminar teilnehmen, das zur Taufe hinführen kann und keine Kenntnisse voraussetzt. Dabei werden Ihre Fragen und Erfahrungen aufgenommen. Selbstverständlich können Sie, auch ohne der Kirche anzugehören, am Bibelgesprächskreis teilnehmen oder andere Kreise und Gruppen besuchen. Wir würden uns freuen, wenn Sie in unserer Gemeinde Heimat finden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, schauen Sie bitte, ob sie unter www.ekd.de oder gleich hier beantwortet werden oder fragen Sie Pfarrer Stefan Zieglschmid.
Einige grundlegende Fragen und Antworten
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Werde ich noch einmal getauft?
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Was kostet mich der Eintritt?
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Pfarrer unserer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Anschrift finden Sie unter [Kontakt].
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Taufgottesdienst geht ein Taufunterricht voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie im Pfarramt.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen sind zumindest ein Gespräch mit unserem Pfarrer sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Pfarrer Zieglschmid bietet außerdem Erwachsenenkurse zur Hinführung zum Glauben an. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt der bei den staatlichen Stellen erklärt werden muss und dort gebührenpflichtig ist, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen. Die Gemeinde bittet um ein Kirchgeld von 6 € bis 90 € im Jahr, ab einem monatlichen Einkommen von 2.500 € von 0,3% Ihres jährlichen Einkommens. Dieses Kirchgeld kommt unmittelbar der Gemeinde zugute.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.