Ortsgesetz über die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes der Ev.-Luth. Versöhnungskirchgemeinde
Der Kirchenvorstand hat auf Grund von §§2 (2) und 14 (2) der Kirchgemeindeordnung vom 13.04.1983 in der vom 01.01.2013 an geltenden Fassung in Verbindung mit der Kirchenvorstandsbildungsordnung (KBVO) vom 22.April 2007 (ABl.S.A89), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 19. November 2018 (ABl.S.A249) folgendes Ortsgesetz beschlossen:
Der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde – Versöhnungsgemeinde
in 04157 Leipzig-Gohlis
besteht aus den Ortspfarrern und 12 Kirchvorstehern.
Von den 12 Kirchvorstehern sind 9 zu wählen und 3 zu berufen.
Ein Berufungsplatz ist für eine / -n Kirchvorsteher / -in im Alter von 16 – 27 Jahren zu reservieren, falls einer /-e solche /-er Kirchvorsteher / -in nicht bereits gewählt wurde.
Dieses Ortsgesetz tritt nach Genehmigung durch das Regionalkirchenamt zum Zeitpunkt der nächsten allgemeinen Neubildung der Kirchenvorstände im Jahre 2020 in Kraft.
Leipzig, am _____________
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Versöhnungskirchgemeinde