Kirchenvorstandswahl 2008



Wir möchten an dieser Stelle auf die Kirchenvorstandswahl am 14. September 2008 hinweisen. Im letzten Gemeindebrief sind wir ausführlich darauf eingegangen. Deshalb hier nun erneut die Ermutigung an alle Gemeindeglieder, die sich auf irgendeine Art und Weise dazu berufen fühlen: Stellen Sie sich als KandidatIn zur Wahl! Als KirchvorsteherIn haben Sie die Möglichkeit Gemeindeleben zu gestalten, Verantwortung zu übernehmen und den Weg, den die Gemeinde geht, mitzubestimmen. Es ist kein einfaches Amt, welches nur "nebenbei" zu bewältigen ist. Auch Sie können hier ihre Gaben einbringen!

Einige Mitglieder des derzeitigen Kirchenvorstands werden nicht erneut kandidieren. Dafür werden nicht nur "ErsatzkandidatInnen" gesucht, nein, zu einer Wahl gehört eine AUSwahl. Es sollten also mehr KandidatInnen zur Wahl stehen, als gewählt werden können. Als KandidatIn können Sie sich bei der Vorsitzenden des Wahlausschusses des Kirchenvorstands, Frau Hella Schmidt (oder im Pfarramt) melden.

Hier noch einmal die Terminkette:
Vom 13. bis zum 27. Juli liegen Wählerlisten nach dem Gottesdienst in der Kirche aus. Wir bitten alle Wähler in die Listen einzusehen, damit ggf. Berichtigungen vorgenommen werden können.
bis zum 3. August Einreichung von Vorschlägen beim KV
10. August Bekanntgabe der Kandidatenliste; Einsprüche sind möglich.
bis zum 7. September Vorstellung der Kandidaten
14. September Wahltag

Am Wahltag verhinderte Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Sie müssen bis zum 9. September 2008 - mündlich oder schriftlich - beim Kirchenvorstand, im Pfarramt oder nach dem Gottesdienst, die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die konfirmiert bzw. nach dem 14. Lebensjahr getauft sind und keine Rückstände bei der Zahlung des Kirchgeldes haben.

Wählbar sind Kirchgemeindeglieder, die wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben und das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer wählen und wer gewählt werden darf leitet sich aus der "Ordnung über die Bildung der Kirchenvorstände - KVBO" ab.

Matthias Rudolph


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